Alles Wichtige im Überblick

Infoblatt
Aufruf zur Einreichung von Forschungsprojekten zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #735 

Projekte und Studien in der Siedlungswasserwirtschaft und Gewässerökolgie 

Förderungsmittel für die Forschung in der Wasserwirtschaft werden für Institutionen und Personen, die zur Durchführung eines Forschungsvorhabens befugt und befähigt sind und über entsprechend erfahrenes Personal verfügen, bereitgestellt.

Gefördert werden Forschungsvorhaben und deren Publikationen, die im Zusammenhang mit der Siedlungswasserwirtschaft und der Gewässerökologie stehen. Neben Studien werden auch Technologieentwicklungen gefördert, die die Basis neuer, fortschrittlicher Technologien bilden sollen.

Gefördert werden:

  • Grundlagenforschung: grundsätzliche, wissenschaftliche Erkenntnisse und die Entwicklung neuer Technologie- bzw. Verfahrensgrundlagen zur Anwendung in der Siedlungswasserwirtschaft. Die Grundlagenforschung darf nicht auf eine kommerzielle Verwertung ausgerichtet sein.
  • industrielle (angewandte) Forschung: Weiterentwicklung neuer Verfahren oder erhebliche Verbesserung bestehender Verfahren der Siedlungswasserwirtschaft. Die Einbindung eines gewerblichen Partners und eine kommerzielle Verwertung sind möglich.
  • experimentelle Entwicklung: praktische Umsetzung der Erkenntnisse in neue/verbesserte/geänderte Verfahren der Siedlungswasserwirtschaft (Pilotprojekte), Verfahrensoptimierung, Entwicklung zur Marktreife, Prüfung der Anwendungseignung, Optimierung eines zur Siedlungswasserwirtschaft geeigneten Verfahrens zum „Stand der Technik“. Eine kommerzielle Umsetzung der Forschungsergebnisse soll angestrebt werden.

Förderungsfähige Kosten:

Förderungsfähige Kosten sind alle dem Projekt anrechenbaren Ausgaben bzw. Aufwendungen. Sie müssen direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand, für die Dauer der geförderten Forschungstätigkeit, nach Einreichung des Antrages entstanden sein.

Durch die KPC können die förderungsfähigen Kosten eingeschränkt werden.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der Umsetzung Ihres Forschungsprojektes direkt bei der KPC erfolgen.

Kontaktieren Sie vor Ausarbeitung eines konkreten Projektantrages die MitarbeiterInnen der KPC, die Sie gerne über die Förderungsmöglichkeiten und –Bedingungen informieren.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • das ausgefüllte Formular zur Antragstellung
  • ein das Forschungsvorhaben präzise beschreibender Projektantrag inkl. Kostenschätzung

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung der Forschung in der Wasserwirtschaft bitte ausschließlich direkt bei der KPC.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Ansuchen
Zeitaufzeichnung

Weitere Informationen zur Antragstellung:

Informationsblatt zu Ihrem Projekt

Kontakt

DI Dr. Johannes Laber

01/31 6 31-360
j.laber(at)kommunalkredit.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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